Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

 

 

Gute Gründe für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

 

Zu wissen, wer sich kümmert, wenn man es selbst nicht kann, ist ein sehr gutes und beruhigendes Gefühl. Und sicher zu sein, dass die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, die das regeln, rechtlich unanfechtbar sind, macht die Sache rund. Handeln Sie mündig und selbstbestimmt und treffen Sie Ihre Entscheidungen so früh wie möglich.

 

  • Jeder kann plötzlich in eine Situation geraten, in der er selbst keine rechtsgültigen Entscheidungen mehr treffen kann.
  • Ehepartner oder nahe Verwandte dürfen nicht automatisch Entscheidungen für das Familienmitglied treffen.
  • Mediziner dürfen den Wünschen von Angehörigen des Patienten nicht ohne weiteres Folge leisten.
  • Sie können selbstbestimmt entscheiden und verhindern, dass eine staatliche Betreuung das für Sie übernimmt.

 

Sie wählen eine Person Ihres Vertrauens aus, die Ihren Willen umsetzt.

Als Laie alle möglichen medizinischen Situationen zu überblicken und den eigenen Willen schriftlich festzuhalten, ist äußerst schwierig. Versierte und spezialisierte Rechtsanwälte klären mit Ihnen die individuellen Erfordernisse.

Dazu werden, falls erforderlich, Mediziner aus unterschiedlichen Bereichen eingeschaltet. Sie erhalten zudem eine Ausweiskarte für den Notfall.

 

Mit unserem ARAG Aktiv Rechtsschtutz- Tarif 2011 und ARAG Recht und Heim Aktiv- Tarif 2011 übernimmt die ARAG die Kosten für die Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht.         Für Sie und Ihren Partner !!

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